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Öffentliche Sitzung des Unterausschuss – Einblick in die Arbeit als Stadteilvertreter und Ablauf für die kommende Wahl 2018

Der Unterausschuss Igls – ein Privileg, dass sich die Igler Anfang der neunziger Jahre hart erkämpft und 2011/2012 erfolgreich verteidigt haben, wird im Rahmen der Gemeinderatswahl 2018 neu gewählt.

Bei dieser öffentlichen Sitzung möchten wir Ihnen einen Einblick in die Arbeit als Stadtteilvertreter geben und darüber informieren wie und wer gewählt werden kann, welche Funktion, welche Aufgaben, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Unterausschuss Igls hat und was dies für Igls und seine Bevölkerung bedeutet.

Und dazu möchten wir Sie herzlich einladen.

Mittwoch, 15. November 2017, Beginn 19:00 Uhr, Vereinsheim Igls

Im Anschluss stehen Ihnen die Mitglieder des Unterausschusses für Fragen zur Wahl und sonstigen Igler Themen zur Verfügung.

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Tagesordnung

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
  2. Durchsicht der Aufstellung zur Überprüfung der Beschlüsse (To-Do-Liste)
  3. Berichte
    1. Bericht des Vorsitzenden
    2. Bericht des Finanzreferent
    3. Ressortberichte
      1. Wirtschaft und Verkehr
      2. BürgerInnen-Beteiligung und Kultur
      3. Erholung, Sport und Freizeit
      4. Ressort Wohnen und Natur
  4. Gefahrenzonenplan 2015 – Auswirkungen und Maßnahmen
  5. ViTalstation
  6. Linie 6
  7. Öffentliche Stadtteilausschusssitzung Igls, Termin und Themen
  8. Vorbereitung der Wahl zum Stadtteilausschusses und der Igler Mitglieder 2018
  9. Weihnachtsbeleuchtung in Igls
  10. Allfälliges

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Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses

Gemäß §6 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15.12.2011, mit der Stadtteilausschüsse geregelt werden, geändert mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.1.2012.

  • Direkt zu wählend sind 10 Mitglieder des Stadtteilausschusses Igls
  • Wählbar sind: Wahlberechtigten Gemeindebürger, die in Igls ihren Hauptwohnsitz habenund gemäß § 6 Abs. 1 IWO 2011 in den Gemeinderat wählbar sind
  • Wahlvorschlag muss eine wählbare Person sein (unter Angabe ihres Familien-bzw. Nachna-mens und Vornamens, ihres Geburtsjahres, ihres Berufes und ihrer Adresse)
  • Die im Wahlvorschlag genannte Person muss dem Wahlvorschlag ausdrücklich durch Unterfertigung einer Zustimmungserklärung zustimmen
  • Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitzin Igls unterstützt sein
  • Ein Wahlberechtigter mit Hauptwohnsitz in Igls kann so viele Wahlvorschläge unterstützen,als es der Hälfte der Anzahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses entspricht
  • Die Wahlvorschläge müssen ca. 1 Monat vor der Wahl bei der Wahlbehörde im Stadtmagistrat Innsbruck, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 3. Stock, Zimmer 3217, eingereicht werden