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Neuauflage ÖROKO

Entnommen aus oeroko.innsbruck.gv.at

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Entwurf ÖROKO 2.0

Am 24. Mai 2017 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck die Auflage des Entwurfs des ÖROKO 2.0 beschlossen. Der Entwurf wird für sechs Wochen von Montag 12. Juni 2017 bis einschließlich Montag 24. Juli 2017 öffentlich aufgelegt.

Sie haben dann die Möglichkeit, sich zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen werden anschließend fachlich geprüft, politisch bewertet und darauf aufbauend ein zweiter Entwurf erarbeitet. Auch dieser 2. Entwurf wird wieder öffentlich aufgelegt.

Das ÖROKO 2.0 ist kein völlig neues Örtliches Raumordnungskonzept für die Landeshauptstadt Innsbruck, sondern die Fortschreibung des ÖROKO 2002 und knüpft damit an die vorhandenen räumlich-funktionalen Strukturen und Zielsetzungen an. Grundsätzlich hat sich die strategische Ausrichtung der Leitziele und Strategien des ÖROKO 2002 bewährt und soll weiterhin verfolgt werden. In Anbetracht neuer Herausforderungen und geänderter Rahmenbedingungen war es notwendig, einzelne Ziele und Festlegungen anzupassen und aufgrund der bisherigen Erfahrungen teilweise stärker zu konkretisieren.

Übergeordnetes Leitziel für die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt Innsbruck ist auch weiterhin ein sparsamer und haushälterischer Umgang mit Grund und Boden. Dieses Ziel ist aufgrund des beschränkten Siedlungsraums Innsbrucks bereits mit dem Stadtentwicklungskonzept 1980 bzw. 1984 formuliert worden. Auch im Hinblick auf einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist künftig eine kompakte, energie- und umweltbewusste Stadtentwicklung erforderlich. Bei nur mäßigem Randwachstum (über das bisher bebaute Gebiet hinaus) muss sich die Stadt verstärkt nach innen entwickeln. Trotz Verdichtung ist gleichzeitig ein funktionstüchtiges Grün- und Freiflächensystem, v.a. auch innerhalb des bebauten Gebietes, zu sichern und für entsprechende Nutzungen weiter zu entwickeln.

Wann und wo können Sie sich über den Entwurf ÖROKO 2.0 informieren?

Öffentliche Einsichtnahme von Montag 12. Juni 2017 bis einschließlich Montag 24. Juli 2017

Parteienverkehrszeiten:
Mo bis Fr 08:00 – 10:00, Mo und Do 14:00 – 16:00 Uhr
Weitere Termine auf Anfrage nach telefonischer Vereinbarung (0512 – 5360 5151)
Ort: Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III, Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration (4. und 5. Stock) – bitte orientieren Sie sich an den Rathauswegweisern

Öffentliche Informationsveranstaltung

Erklärung der wesentlichen neuen Festlegungen, Ziele und Änderungen für die Gesamtstadt
Informationen zu einzelnen Stadtbereichen: Aus organisatorischen Gründen werden zu den einzelnen Terminen räumliche Schwerpunkte gesetzt.
Möglichkeit zur Einholung individueller Auskünfte
Termine von 18:00 bis 20:00 Uhr
Ort: Stadtmagistrat Innsbruck, Plenarsaal, 6. Stock
Donnerstag 06.Juli 2017
Schwerpunkt: Igls, Vill

Stellungnahmen

Gemäß § 6 Abs. 4 lit. c Tiroler Umweltprüfungsgesetz (TUP) hat Jede/Jeder das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist (d.h. bis 31. Juli 2017) eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des ÖROKO 2.0 abzugeben.

Ihre Stellungnahme muss unter Angabe von Name und Adresse unterschrieben werden. Ihre Stellungnahme ist schriftlich entweder per Mail an oeroko@innsbruck.gv.at oder per Brief an das Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration (Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck) zu übermitteln. Ihre Stellungnahme wird unter Angabe der persönlichen Adresse / Name im offiziellen Akt registriert. Unsignierte und / oder keiner Person oder keinem Rechtsträger zuordenbare Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Ihre Daten werden nur im Rahmen des Verfahrens der Fortschreibung des ÖROKO verwendet.

Die Stellungnahmen werden gesammelt und anschließend fachlich beurteilt. Über die Berücksichtigung im ÖROKO 2.0 entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie auf Ihre Stellungnahme kein persönliches Antwortschreiben erhalten!

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